Nach einer Audit Nonconformity zählt jeder Schritt – von der Klassifizierung bis zur Wirksamkeitsprüfung. Jetzt den Prozess verstehen.
Nach einer Audit Nonconformity folgt ein strukturierter Korrekturprozess: Die Abweichung wird klassifiziert, eine verantwortliche Person zugewiesen, Ursachen analysiert und konkrete Korrekturmaßnahmen definiert, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit geprüft. Dieser Prozess ist in gängigen Normen wie ISO 9001, VDA 6.3 oder IATF 16949 verbindlich vorgeschrieben und bildet das Rückgrat eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Umgang mit Nonconformities Schritt für Schritt.
Wie wird eine Audit Nonconformity klassifiziert?
Eine Audit Nonconformity wird in der Regel nach ihrem Schweregrad klassifiziert. Die gängigsten Kategorien sind Major Nonconformity (schwerwiegende Abweichung), Minor Nonconformity (geringfügige Abweichung) und Observation oder Opportunity for Improvement (Beobachtung ohne direkten Normverstoß). Die Einstufung bestimmt, wie dringend und umfangreich die Reaktion ausfallen muss.
Eine Major Nonconformity liegt vor, wenn eine Anforderung einer Norm, zum Beispiel ISO 9001 oder IATF 16949, vollständig fehlt oder systematisch nicht erfüllt wird. Sie gefährdet die Zertifizierungsfähigkeit eines Unternehmens und erfordert in der Regel eine sofortige Korrekturmaßnahme mit Nachweis innerhalb einer festgelegten Frist. Bei Zertifizierungsaudits kann eine ungelöste Major Nonconformity zur Verweigerung oder zum Entzug des Zertifikats führen.
Eine Minor Nonconformity bezeichnet eine einzelne, isolierte Abweichung, die das System als Ganzes nicht infrage stellt. Sie muss dennoch dokumentiert und behoben werden, hat aber in der Regel eine längere Bearbeitungsfrist. Observations hingegen sind Hinweise, die keinen direkten Normverstoß darstellen, aber auf Verbesserungspotenzial hinweisen.
Bei normspezifischen Audits wie dem VDA 6.3 Prozessaudit gibt es zusätzlich differenzierte Bewertungsschemata mit Punktwerten und Abstufungsregeln, die festlegen, ab welchem Ergebnis eine Abweichung als kritisch gilt. Diese Scoring-Logiken sind normabhängig und müssen bei der Klassifizierung konsequent angewendet werden.
Wer ist für die Bearbeitung einer Nonconformity verantwortlich?
Die Verantwortung für die Bearbeitung einer Nonconformity liegt primär beim Prozess- oder Bereichsverantwortlichen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Abweichung festgestellt wurde. Der Auditor dokumentiert den Befund, aber die Umsetzung der Korrektur obliegt der auditierten Einheit. Bei unternehmensübergreifenden Abweichungen, etwa beim Systemaudit, wird die Verantwortung auf Leitungsebene eskaliert.
In der Praxis sind häufig mehrere Rollen beteiligt:
- Prozessverantwortlicher: Trägt die operative Verantwortung für die Umsetzung der Korrekturmaßnahme.
- Qualitätsmanager: Koordiniert den Gesamtprozess, überwacht Fristen und stellt sicher, dass Maßnahmen normkonform dokumentiert werden.
- Führungskraft: Genehmigt Ressourcen und trägt bei Major Nonconformities die strategische Verantwortung.
- Auditor: Bewertet am Ende, ob die Korrekturmaßnahme wirksam war, übernimmt aber keine operative Umsetzungsverantwortung.
Wichtig ist eine klare, schriftliche Zuweisung der Verantwortlichkeit direkt nach der Audit-Durchführung. Unklare Zuständigkeiten sind eine häufige Ursache für verzögerte oder unvollständige Korrekturen. Normen wie ISO 9001 fordern ausdrücklich, dass für jede identifizierte Abweichung eine benannte Person verantwortlich ist und nachvollziehbar dokumentiert wird, wer was bis wann umsetzen soll.
Welche Schritte umfasst der Korrekturmaßnahmen-Prozess?
Der Korrekturmaßnahmen-Prozess nach einer Audit Nonconformity folgt einem strukturierten Ablauf, der in den meisten Qualitätsnormen verankert ist. Er beginnt mit der Ursachenanalyse, führt über die Maßnahmenplanung und Umsetzung bis zur Wirksamkeitsprüfung. Ziel ist es, nicht nur das Symptom zu beheben, sondern die Grundursache dauerhaft zu beseitigen.
Die typischen Schritte im Überblick:
- Sofortmaßnahme: Unmittelbare Reaktion, um den Schaden zu begrenzen oder weitere Auswirkungen zu verhindern, zum Beispiel das Sperren fehlerhafter Produkte.
- Ursachenanalyse: Systematische Untersuchung der Grundursache, häufig mit Methoden wie 5-Why, Ishikawa-Diagramm oder FMEA.
- Korrekturmaßnahme definieren: Konkrete Schritte festlegen, die die Grundursache beseitigen, nicht nur das Symptom.
- Verantwortlichkeit und Frist zuweisen: Klare Benennung, wer was bis wann umsetzt.
- Umsetzung dokumentieren: Lückenlose Nachverfolgung aller Aktivitäten und Fortschritte.
- Wirksamkeitsprüfung: Überprüfung, ob die Maßnahme das Problem tatsächlich behoben hat.
- Abschluss und Archivierung: Formaler Abschluss des Findings mit vollständiger Dokumentation für Folgeaudits und Zertifizierungen.
Bei Produktaudits, die auf die Beschaffenheit einzelner Erzeugnisse abzielen, können Sofortmaßnahmen wie Rückruf oder Nacharbeit besonders zeitkritisch sein. Mehr dazu, wie dieser Prozess bei Produktaudits konkret abläuft, lässt sich separat vertiefen. Entscheidend ist in jedem Fall, dass alle Schritte nachvollziehbar dokumentiert werden, da Auditoren bei Folgeterminen den gesamten Bearbeitungsverlauf einsehen wollen.
Was passiert, wenn eine Nonconformity nicht fristgerecht behoben wird?
Wird eine Nonconformity nicht innerhalb der vereinbarten Frist behoben, greift in der Regel ein Eskalationsmechanismus. Bei Zertifizierungsaudits kann eine ungelöste Major Nonconformity zur Aussetzung oder zum Entzug des Zertifikats führen. Bei internen Audits oder Lieferantenaudits drohen Liefersperren, Vertragsstrafen oder der Verlust des Lieferantenstatus.
Die konkreten Konsequenzen hängen von der Art des Audits und der Schwere der Abweichung ab:
- Zertifizierungsaudits (ISO 9001, IATF 16949): Die Zertifizierungsstelle setzt eine Nachfrist. Wird diese nicht eingehalten, wird das Zertifikat ausgesetzt oder entzogen.
- Lieferantenaudits: Der Auftraggeber kann die Zusammenarbeit einschränken, Sonderfreigaben verweigern oder den Lieferanten vom Bewerbungsverfahren ausschließen.
- Interne Audits: Die Unternehmensleitung wird informiert, und der Befund wird in der Managementbewertung berücksichtigt.
- VDA 6.3 Audits: Unterschreitet ein Lieferant den geforderten Mindest-Score und behebt die Abweichungen nicht, kann er als “nicht geeignet” eingestuft werden.
Unabhängig von externen Konsequenzen signalisiert eine nicht fristgerecht behobene Nonconformity intern ein systemisches Problem: Entweder fehlen Ressourcen, Verantwortlichkeiten sind unklar, oder der Prozess zur Maßnahmenverfolgung funktioniert nicht zuverlässig. Beides sollte als eigenständiges Verbesserungspotenzial behandelt werden.
Wie wird die Wirksamkeit einer Korrekturmaßnahme überprüft?
Die Wirksamkeit einer Korrekturmaßnahme wird durch eine gezielte Nachverfolgung überprüft: Entweder im Rahmen eines Follow-up-Audits, einer gezielten Stichprobe oder durch den Nachweis, dass das Problem über einen definierten Zeitraum nicht erneut aufgetreten ist. Der Nachweis muss dokumentiert und für den nächsten Audit nachvollziehbar sein.
Eine Wirksamkeitsprüfung ist mehr als das bloße Abhaken einer Maßnahme. Sie beantwortet die Frage, ob die Grundursache tatsächlich beseitigt wurde. Dazu gehören:
- Überprüfung, ob die Maßnahme wie geplant umgesetzt wurde
- Nachweis, dass das Problem nicht erneut aufgetreten ist
- Bewertung, ob die Maßnahme auf vergleichbare Prozesse oder Bereiche übertragen werden sollte
- Dokumentation des Ergebnisses mit Datum, Prüfer und Bewertung
Normen wie ISO 9001 fordern explizit, dass Unternehmen die Wirksamkeit ihrer Korrekturmaßnahmen bewerten und dokumentieren. In der Praxis scheitert dieser Schritt häufig daran, dass keine systematische Nachverfolgung stattfindet. Wer Maßnahmen nur einträgt, aber nicht konsequent nachverfolgt, riskiert, dass dieselben Abweichungen im nächsten Audit erneut auftauchen.
Besonders bei wiederkehrenden Befunden lohnt es sich, historische Daten auszuwerten: Welche Maßnahmen haben in der Vergangenheit nachweislich gewirkt? Welche Bereiche zeigen Muster? Diese Analyse stärkt den kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) nachhaltig.
Wie unterstützt digitales Audit-Management den Nonconformity-Prozess?
Digitales Audit-Management beschleunigt und strukturiert den gesamten Nonconformity-Prozess: Befunde werden direkt vor Ort digital erfasst, automatisch in Maßnahmen überführt, mit Verantwortlichkeiten und Fristen versehen und über den gesamten Bearbeitungsverlauf lückenlos nachverfolgt. Manuelle Übertragungsfehler und verlorene Informationen gehören damit der Vergangenheit an.
Die Vorteile gegenüber papierbasierten oder Excel-gestützten Prozessen sind erheblich. Bei manuellen Verfahren vergehen oft Tage, bis ein Befund die richtige Person erreicht und eine Maßnahme eingeleitet wird. Digitale Systeme lösen diesen Prozess in Echtzeit aus. Automatische Erinnerungen informieren Verantwortliche über offene Aufgaben, und vordefinierte Eskalationsmechanismen greifen, wenn Fristen überschritten werden.
Darüber hinaus ermöglicht eine KI-gestützte Auswertung die Mustererkennung über einzelne Befunde hinaus: Welche Bereiche oder Prozesse zeigen wiederholt Abweichungen? Welche Maßnahmen waren in der Vergangenheit besonders wirksam? Diese Erkenntnisse unterstützen nicht nur die Wirksamkeitsprüfung, sondern stärken den gesamten PDCA-Zyklus proaktiv.
Für Unternehmen, die mehrere Auditarten wie Prozessaudits, Lieferantenaudits oder Systemaudits parallel betreiben, bietet eine zentrale digitale Plattform zusätzlich den Vorteil der standortübergreifenden Transparenz. Alle Findings, Maßnahmen und Nachweise sind jederzeit einsehbar, vergleichbar und für Zertifizierungen abrufbereit.
Wie cluetec GmbH beim Nonconformity-Management hilft
Wir bei cluetec GmbH haben eine cloudbasierte Audit-Management-Software entwickelt, die den gesamten Nonconformity-Prozess digital abbildet und automatisiert. Von der Erfassung des Befunds bis zum dokumentierten Wirksamkeitsnachweis läuft alles in einem System, ohne Medienbrüche und ohne manuelle Übertragungsschritte.
Konkret unterstützen wir mit folgenden Funktionen:
- Automatische Maßnahmengenerierung: Aus jedem identifizierten Finding werden direkt nach dem Audit konkrete Maßnahmen erstellt, mit Verantwortlichkeiten, Fristen und Prioritäten.
- Erinnerungen und Eskalationen: Automatische Benachrichtigungen erinnern Verantwortliche an offene Aufgaben; bei Fristüberschreitung greifen vordefinierte Eskalationsmechanismen.
- Lückenlose Nachverfolgung: Der gesamte Maßnahmenstatus ist jederzeit einsehbar, von der Zuweisung bis zum dokumentierten Wirksamkeitsnachweis.
- KI-gestützte Mustererkennung: Unsere Audit Intelligence analysiert historische Maßnahmen und gibt gezielte Empfehlungen, welche Schritte nachweislich wirksam waren.
- Normkonforme Berichte: Auditberichte werden automatisch im korrekten Normschema aufbereitet, inklusive Scoring und Abstufungsregeln für VDA 6.3, ISO, IATF und weitere Standards.
- Zentrale Übersicht: Alle Auditarten, Findings und Maßnahmen in einem System, standortübergreifend und jederzeit abrufbar.
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